Kontakt
Günter Bahne GmbH
Lange Wende 5
59069 Hamm
Homepage:www.bahne.net
Telefon:02385 922200
Fax:02385 9222010

Rauchmelder

Schützen Sie Familie und Eigen­tum vor Feuer und Rauch

Wie wichtig ein Rauch­melder sein kann, beweist die Statistik: Jährlich brechen in Deutschland nahezu 200.000 Brände aus. Häufig sind auch technische Defekte Brand­auslöser, die insbesondere in Privat­haus­halten zu einer tödlichen Falle werden können.

Wir Menschen nehmen Rauch­geruch im Schlaf nicht wahr. Durch hoch­giftige Rauch­konzentrationen ist es möglich, dass ein Mensch bereits nach drei Atem­zügen zunächst bewusst­los wird und in der Folge im Schlaf erstickt.

Durch intensive Forschung und Weiter­entwicklung sind innovative Mess­verfahren entstanden, die gefährliche Rauch­konzentrationen sofort feststellen und optisch sowie akustisch alarmieren. Selbst den Unterschied zwischen Zigaretten­rauch und einem echten Feuer erkennen die modernen Geräte.

Schützen Sie Ihre Familie mit Rauchmeldern
Die Ruine eines ausgebrannten Hauses

Wer ist für Anschaffung, Wartung und Installation von Rauchwarnmeldern zuständig?

Für die Montage von Rauchwarnmeldern ist in der Regel der Eigentümer / Vermieter zuständig. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern, außer Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter für die Montage von Rauchwarnmeldern zuständig. Die Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern variiert je nach Bundesland.

In welchen Räumen Rauchwarnmelder installiert werden müssen, ist in den einzelnen Landes­bau­ordnungen der Bundes­länder unterschiedlich geregelt. Die Formulierungen unterscheiden sich jedoch nur geringfügig. Übergreifend lässt sich zusammenfassen: jeweils ein Rauchwarnmelder für jedes Schlafzimmer und Kinderzimmer sowie für alle Flure, die als Flucht- oder Rettungsweg dienen oder zu Aufenthaltsräumen führen. Teils werden Rauchwarnmelder auch allgemein für alle Aufenthaltsräume gefordert.


Ruine eines ausgebrannten Hauses

Rauchmelder oder Rauchwarnmelder? Was ist der Unterschied?

Der Rauchwarnmelder warnt seine Umgebung unmittelbar, indem er im Brand­fall über einen integrierten Laut­sprecher Warn­ge­räusche abgibt. Der (Funk-)Rauchmelder hingegen ist Teil einer Brandmeldeanlage. Er warnt nicht sein unmittelbares Um­feld, sondern sendet einen Alarm an eine zentrale Stelle, beispiels­weise die Feuerwehr. Da Brandrauch bereits nach wenigen Atem­zügen zu Bewusst­losig­keit führen kann, bietet ein Funk­rauch­melder oder ein umfassendes Rauch­melde­system deutlich mehr Sicher­heit gegenüber einem einfachen Rauch­warn­melder. Moderne Systeme senden Ihnen sogar Infor­mationen auf Ihr Smart­phone. Integrieren Sie Ihr Rauch­melde­sys­tem in Ihr Smart­home, können bei einem Brand vor­definierte Szenen aus­gelöst werden, wie zum Beispiel das Hoch­fahren der Rolladen, um Flucht­möglich­keiten zu eröffnen.


Planung und Montage

Bereits beim Kauf sollten Sie auf verschiedene Prüf- und Qualitäts­zeichen achten - diese Produkt­zeichen garantieren Ihnen geprüfte Sicherheit und Lang­lebigkeit des Gerätes.

Die Anzahl der benötigten Rauch­melder hängt von der Wohn­fläche und der Anzahl der Räume ab. Installiert werden Rauch­melder in der Regel in Schlaf- und Kinder­zimmern, Fluren und Treppen­häusern sowie Wohn- und Arbeits­zimmern. Im Bade­zimmer und in der Küche werden im Regel­fall keine Rauch­melder installiert.

Um eine korrekte Montage zu gewährleisten, sollten Sie Ihre Rauch­melder von einem Fach­mann montieren lassen.

Rauchmelder

Feuer

Wartung

In den Bundesländern, die bereits eine Rauch­melder­pflicht eingeführt haben, ist gemäß DIN 14676 eine jährliche Kontrolle in Form von Sicht- und Alarm­prüfung der Rauch­melder vorgeschrieben. Zudem muss laut dieser DIN-Norm jeder Rauch­melder nach spätestens 10 Jahren (ausgehend von der ersten Inbetrieb­nahme) ersetzt werden.

Zuständig für die Kontrolle und regelmäßige Wartung der Rauch­melder ist - in aller Regel - der Haus- oder Wohnungs­eigentümer; er kann diese Verantwortung jedoch - sofern vorhanden - auf den Mieter über­tragen. Die verantwortliche Person haftet auch, falls im Brand­fall der Rauch­melder seinen Dienst versagt. Ausnahme: Es kann die jährliche Prüfung durch einen Fach­betrieb nach­gewiesen werden.


HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems SHK GmbH & Co. KG